Arbeitnehmer, denen ein ein Dienstwagen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Zwecke nutzen dürfen, müssen steuerlich einiges beachten. Es handelt sich dabei um einen geldwerten Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zugewendet wird und deshalb grundsätzlich dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen ist.
Bei Arbeitnehmern, die darüber hinaus einen doppelten Haushalt führen, kommen weitere steuerliche Aspekte hinzu, die sie zu berücksichtigen haben.
Pauschale Besteuerung nach der 1 %-Methode
Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist der Dienstwagen monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern.